Datenschutzbestimmungen gemäß GDPR
Anwendungsbereich
Diese Regelungen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern mit Bezug zu Deutschland
Sie finden Anwendung, wenn Waren oder Dienstleistungen für Personen in Deutschland bereitgestellt werden oder deren Verhalten analysiert wird, unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erfolgt
Erfasst sind sowohl digitale Daten als auch strukturierte papierbasierte Aufzeichnungen
Nicht erfasst ist die Verarbeitung zu ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken
Grundsätze der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung folgender Anforderungen:
Rechtmäßigkeit, Transparenz und faire Behandlung
Zweckgebundene Nutzung für klar definierte Ziele
Beschränkung auf notwendige Daten sowie Sicherstellung der Richtigkeit
Speicherung nur für einen begrenzten Zeitraum
Schutz der Integrität und Vertraulichkeit zur Vermeidung unbefugten Zugriffs oder Offenlegung
Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen können folgende Rechte geltend machen:
Auskunft über die Verarbeitung sowie Zugang zu den gespeicherten Daten
Berichtigung unrichtiger Informationen
Löschung personenbezogener Daten (Recht auf Vergessenwerden)
Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen
Übertragbarkeit der Daten in einem strukturierten Format
Widerruf einer erteilten Einwilligung
Für Personen unter 15 Jahren ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich
Pflichten externer Auftragsverarbeiter
Dienstleister, etwa im Bereich Logistik, Kundenservice oder Hosting, sind verpflichtet:
Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage dokumentierter Anweisungen vorzunehmen
Geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen
Bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten mitzuwirken
Verletzungen des Datenschutzes unverzüglich zu melden
Aufzeichnungen über Verarbeitungstätigkeiten zu führen
Falls erforderlich, eine verantwortliche Person für den Datenschutz zu benennen und diese der zuständigen deutschen Aufsichtsbehörde zu melden
Übermittlung in Drittländer
Bei einer Übertragung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen, beispielsweise durch:
Beschlüsse der Europäischen Kommission zur Angemessenheit
Standardvertragsklauseln (SCC)
Ergänzende Maßnahmen wie Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen
Aufsicht und Sanktionen
Die zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland (BfDI) ist befugt:
Kontrollen und Prüfungen durchzuführen
Nicht konforme Datenverarbeitungen auszusetzen oder zu untersagen
Geldbußen zu verhängen, die bis zu 20000000 € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen können, wobei der höhere Betrag maßgeblich ist
Einhaltung der Datenschutzanforderungen
Die Datenverarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der Rechte der betroffenen Personen sowie transparenter Abläufe
Zur Minimierung von Risiken im Bereich Datenschutz werden geeignete organisatorische und technische Maßnahmen eingesetzt